Sehr geehrte Fahrgäste,
die aktuell gültige Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M-V) wurde gemäß der Anlage 41 um folgenden Satz ergänzt: „Fahrgäste ab dem 17. Lebensjahr sind verpflichtet im Innenbereich von Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs (Straßenbahnen, Busse, Taxen) Atemschutzmasken (FFP2-Masken oder vergleichbar) zu tragen. Kinder ab Schuleintritt und Jugendliche bis 16 Jahre haben eine Mund-Nase-Bedeckung (medizinische Gesichtsmasken (zum Beispiel OP-Masken gemäß EN 14683) oder Atemschutzmasken (gemäß Anlage der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung – SchutzmV in der jeweils aktuellen Fassung, zum Beispiel FFP2-Masken) zu tragen.“
Folglich ist das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske) ab sofort für Kinder ab Schuleintritt bis 16 Jahre ausreichend.
Grundsätzlich gilt die Tragepflicht von medizinischen oder Atemschutzmasken nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Sie sind von der Maskenpflicht befreit? Dann zeigen Sie bitte Ihr ärztliches Attest unaufgefordert dem Fahrpersonal vor. Vielen Dank.
Sollte der Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Fahrgästen nicht eingehalten werden können, tragen Sie Ihre Maske bitte auch an den Haltestellen.
Die gesetzliche Grundlage für die Corona-Landesverordnung M-V finden Sie auf der Internetseite der Landesregierung M-V unter folgendem Link.
Bleiben Sie gesund! Ihre VLP