Mit dem „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“, kurz: Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), setzt Deutschland eine RICHTLINIE (EU) 2019/1937 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, nun auch national um.
Ziel des Gesetzes: Menschen, die auf mögliche Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen hinweisen wollen, sogenannte Whistleblower, sollen das einfacher und ohne Angst vor Repressalien wie beispielsweise Abmahnungen, Versagung einer Beförderung, Disziplinarverfahren oder Mobbing tun können.
Gleichzeitig sollen aber auch die Unternehmen die möglichen gemeldeten Verstöße ernst nehmen und dabei gleichzeitig andere möglicherweise betroffene Personen vor möglichen unrechtmäßigen Nachteilen schützen.
Deshalb hat sich die Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH dem Anliegen angenommen und die ECOVIS Keller Rechtsanwälte aus Rostock mit der Einrichtung einer internen Meldestelle beauftragt, die auch anonyme Hinweise aufnimmt und unabhängig bearbeitet.
Die Meldung kann auf allen gängigen Kommunikationswegen an die Mittler der Meldestelle und über das eingerichtete Online-Meldetool erfolgen.
Das entsprechende Tool ist online direkt bei ECOVIS zu erreichen: https://www.ecovis.com/datenschutzberater/meldestelle/
Durch das dort eingerichtete Verfahren wird bereits bei der Übermittlung der Informationen auf Wunsch die Anonymität des Hinweisgebers technisch sichergestellt und die Verschlüsselung der Übermittlung gewährleistet.
Daneben ist natürlich auch die schriftliche, telefonische und elektronische Kommunikation bis hin zu persönlichen Besprechungen kostenfrei für die Beschäftigten der Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH möglich. ECOVIS Keller Rechtsanwälte PartG mbBInterne Meldestellepersönlich/vertraulichRechtsanwalt Axel KellerSenior Associate Karsten NeumannAugust-Bebel-Str. 10-12, 18055 Rostock-BentwischTel.: 0381 – 12 88 49 0eMail: meldestelle380@ecovis.comInformationen zum Umgang mit Ihren persönlichen Daten bei Nutzung des Hinweisgeberschutzsystems finden Sie hier.