Schülerausweis der VLP
Sollte ihr Kind keinen Schülerausweis von der Schule erhalten, können Sie den Schülerausweis der VLP hier herunterladen und ausgefüllt von der Schule abstempeln lassen. Dieser Schülerausweis berechtigt zur Fahrt zwischen Wohnort und Schulort mit der VLP im Landkreis LUP.
Für Schüler*innen, die eine allgemeinbildende Schule außerhalb des Landkreises LUP (z.B. in Schwerin) oder eine berufliche Schule besuchen, stellen Sie bitte einen Antrag auf Ausstellung einer Schülerzeitkarte beim Landkreis LUP.
Antrag auf Ausstellung einer Schülerzeitkarte
Alle Informationen zur Schülerbeförderung im Landkreis Ludwigslust-Parchim finden Sie hier. Den Antrag auf Ausstellung einer Schülerzeitkarte mit aktuellem Passbild stellen Sie bei Einschulung und Schulwechsel – über die Schule – an den Landkreis LUP. Der Rest passiert automatisch.
Antrag auf Ersatz einer Schülerzeitkarte
Ist die Schülerzeitkarte abhandengekommen? Kein Problem. Gegen Erstattung einer Aufwandspauschale in Höhe von 5,00 € stellen wir Ihnen gern eine Neue aus.
Download „Antrag auf Ersatz einer Schülerzeitkarte“ als PDF (47 kB)
Antrag auf Ausstellung eines SchülerFreizeitTickets
Das SchülerFreizeitTicket ermöglicht Schülern die tägliche Nutzung aller Buslinien im Tarifgebiet der VLP. Details entnehmen Sie bitte den Beförderungsbedingungen. Das SchülerFreizeitTicket erhalten Sie auf Antrag von der VLP.
Download „Antrag SchülerFreizeitTicket“ als PDF (191 kB)
Antrag auf einen Berechtigungsnachweis zum Erwerb von ermäßigten Zeitkarten
Voraussetzung für Erwerb und Nutzung von ermäßigten Zeitkarten ist ein Berechtigungsnachweis für Auszubildende. Wer diesen beanspruchen kann, ist in § 1 PBefAusglV geregelt. Den Berechtigungsnachweis erhalten Sie auf Antrag von der VLP.
Download „Antrag auf einen Berechtigungsnachweis“ als PDF (55 kB)
Erteilung eines SEPA-Basis-Lastschriftmandates
Sie wollen Fahrscheinentgelte bequem einziehen lassen und beabsichtigen, mit uns eine Zahlungsvereinbarung zu treffen? Wir beraten Sie gern, sprechen Sie uns an. Grundlage für den elektronischen Zahlungsverkehr ist ein Lastschriftmandat.