Sehr geehrte Fahrgäste,
die aktuell gültige Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M-V) vom 28.05.2021 wurde gemäß der Anlage 41 zu §8 Abs. 6 wie folgt geändert: „Fahrgäste sind verpflichtet, im Innenbereich von Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs (Straßenbahnen, Busse, Taxen) medizinische Masken (OP-Masken) gem. EN14683) oder Atemschutzmasken (FFP2-Masken oder vergleichbar) zu tragen.“
Folglich ist das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske) ab sofort für alle Fahrgäste ausreichend.
Grundsätzlich gilt die Tragepflicht von medizinischen oder Atemschutzmasken nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Sie sind von der Maskenpflicht befreit? Dann zeigen Sie bitte Ihr ärztliches Attest unaufgefordert dem Fahrpersonal vor. Vielen Dank.
Sollte der Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Fahrgästen nicht eingehalten werden können, tragen Sie Ihre Maske bitte auch an den Haltestellen.
Die gesetzliche Grundlage für die Corona-Landesverordnung M-V finden Sie auf der Internetseite der Landesregierung M-V unter folgendem Link.
Bleiben Sie gesund! Ihre VLP