Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Fahrgäste,
die Landesregierung M-V hat die Präsenzpflicht an den Schulen für den 20.12. und 21.12.2021 aufgehoben. Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 6 wird eine Notbetreuung angeboten. Die Beförderung nach Schulfahrplan wird durch die VLP wie gewohnt an den beiden Tagen gesichert. Erst mit Beginn der Weihnachtsferien am 22.12.2021 gilt dann der Ferienfahrplan bis zum 31.12.2021.
Mit Inkrafttreten der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) am 24.11.2021 gilt eine 3G-Pflicht auch in den Bussen der VLP. Das bedeutet: Fahrgäste müssen geimpft, genesen oder getestet sein und dies nachweisen können. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises in Verbindung mit einem Lichtbildausweis. Ein Testnachweis darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test gilt abweichend davon 48 Stunden. Ein Selbsttest reicht nicht aus.
Ausgenommen von der 3G-Pflicht sind Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Schülerinnen und Schüler außerhalb der Schulferienzeit.