Neuigkeiten

  • Einschränkungen in Grabow 26.06.2021, 13:14 Uhr In der Zeit vom 28.06.2021 bis voraussichtlich 30.09.2021 kommt es in Grabowt zu einer Vollsperrung der Rehberger Brücke. Die Haltestelle "Grabow Fritz-Reuter-Schule"kann in dem Zeitraum nicht angefahren werden. Nutzen Sie bitte die eingerichtete Ersatzhaltestelle in der Flörkestraße. Bei Fragen steht Ihnen die Fahrdienstleitung Ludwigslust unter der Rufnummer 03883 616153 gerne zur Verfügung.
  • Sperrung Ludwigslust Garnisionsstraße 24.06.2021, 09:34 Uhr In der Zeit vom 28.06.2021 bis zum 20.07.2021 kommt es in Ludwigslust zu einer Vollsperrung der Garnisonsstraße. Die Haltestelle "Ludwigslust Garnisionsstraße"kann in dem Zeitraum nicht angefahren werden. Nutzen Sie bitte als Ersatzhaltestelle "Ludwigslust Marstall". Bei Fragen steht Ihnen die Fahrdienstleitung Ludwigslust unter der Rufnummer 03883 616153 gerne zur Verfügung.
  • Vollsperrung auf der B321 – Verlegung von Haltestellen 09.06.2021, 11:04 Uhr Aufgrund der Bauarbeiten auf der B321 zwischen Warsow und Pampow wird die Haltestelle Schweriner Straße um ca. 300 m in Richtung Friedhof verlegt.  Die Haltestelle Feuerwehr wird für diesen Zeitraum nicht bedient. Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Fahrdienstleitung Schwerin unter 03883 616183 zur Verfügung.
  • Vollsperrung B321 zwischen Warsow und Pampow 08.06.2021, 16:44 Uhr

    In der Zeit vom 07.06.2021 bis zum 18.06.2021 wird die Bundesstraße 321 zwischen dem Ortsausgang Warsow bis Pampow aufgrund von Straßenbaumaßnahmen voll gesperrt. Die Haltestellen Pampow Ausbau, Pampow Feuerwehr und Warsow bei Schwerin können in diesem Zeitraum nicht bedient werden.

    Für die Haltestelle Pampow Schweriner Straße wird ab dem 09.06.2021 eine Ersatzhaltestelle (ca. 300 m in Richtung Dorfmitte) eingerichtet (siehe Sternchen auf der Karte). Die Ersatzhaltestelle für Warsow bei Schwerin befindet sich in der Straße nach Lehmkuhlen.

    Aufgrund der Baumaßnahmen wird es zu Verspätungen im Betriebsablauf in den Linien 115 und 555 kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

    Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Fahrdienstleitung Schwerin unter 03883 616183 zur Verfügung.

  • Fahrplanänderungen ab 21.06.2021 02.06.2021, 10:37 Uhr Ab dem 21.06.2021 kommt es durch Straßenbaumaßnahmen zu Veränderungen in den Fahrplänen der Linien 54, 170, 514, 525, 530, 540, 545, 565 und 575. Die Linie 520 wird in dem Zeitraum vom 21.06.2021 bis zum 31.07.2021 nicht bedient. Die geänderten Fahrpläne finden Sie hier. Die Linie 171 wird ab dem 21.06.2021 nicht mehr bedient. Bei Fragen stehen Ihnen die Kollegen in den Fahrdienstleitungen unter der Rufnummer 03883 616161 gerne zur Verfügung.
  • Sperrung B321 zwischen Warsow und Pampow 01.06.2021, 07:27 Uhr In der Zeit vom 07.06.2021 bis zum 18.06.2021 wird die Bundesstraße 321 zwischen dem Ortsausgang Warsow bis Pampow aufgrund von Straßenbaumaßnahmen voll gesperrt. Die Haltestelle Pampow Ausbau und Warsow bei Schwerin können in diesem Zeitraum nicht bedient werden. Die Ersatzhaltestelle für Warsow bei Schwerin befindet sich in der Straße nach Lehmkuhlen. Aufgrund der Baumaßnahmen wird es zu Verspätungen im Betriebsablauf in den Linien 115 und 555 kommen. Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Fahrdienstleitung Schwerin unter 03883 616183 zur Verfügung.
  • ab sofort OP-Masken im ÖPNV ausreichend für alle Fahrgäste 31.05.2021, 14:47 Uhr

    Sehr geehrte Fahrgäste,

    die aktuell gültige Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M-V) vom 28.05.2021 wurde gemäß der Anlage 41 zu §8 Abs. 6 wie folgt geändert: "Fahrgäste sind verpflichtet, im Innenbereich von Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs (Straßenbahnen, Busse, Taxen) medizinische Masken (OP-Masken) gem. EN14683) oder Atemschutzmasken (FFP2-Masken oder vergleichbar) zu tragen."

    Folglich ist das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske) ab sofort für alle Fahrgäste ausreichend.

    Grundsätzlich gilt die Tragepflicht von medizinischen oder Atemschutzmasken nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Sie sind von der Maskenpflicht befreit? Dann zeigen Sie bitte Ihr ärztliches Attest unaufgefordert dem Fahrpersonal vor. Vielen Dank.

    Sollte der Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Fahrgästen nicht eingehalten werden können, tragen Sie Ihre Maske bitte auch an den Haltestellen.

    Die gesetzliche Grundlage für die Corona-Landesverordnung M-V finden Sie auf der Internetseite der Landesregierung M-V unter folgendem Link.

    Bleiben Sie gesund! Ihre VLP

  • Bauarbeiten auf der B 103 Ganzlin – Plau 25.05.2021, 15:38 Uhr Auf der Bundesstraße 103 kommt es in der nächsten Zeit aufgrund von Bauarbeiten zu Straßensperrungen, so dass die Haltestellen Plau Seelust, Plau Appelburg und Dresenow nicht bedient werden können. Dieses betrifft nachfolgende Zeiten:
    • vom 29.05.2021  06:00 Uhr bis zum 30.05.2021 22:00 Uhr
    • am 05.06.2021  06:00 Uhr bis 22:00 Uhr und
    • vom 12.06.2021  06:00 Uhr bis 13.06.2021 22:00 Uhr.
    Für Fragen zu dieser Sperrung stehen Ihnen unsere Mitarbeiter unter der Rufnummer 03883 616173 gerne zur Verfügung.
  • Ab sofort medizinische Masken (OP-Masken) für Schüler bis 16 Jahre im ÖPNV ausreichend 25.05.2021, 14:26 Uhr

    Sehr geehrte Fahrgäste,

    die aktuell gültige Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M-V) wurde gemäß der Anlage 41 um folgenden Satz ergänzt: "Fahrgäste ab dem 17. Lebensjahr sind verpflichtet im Innenbereich von Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs (Straßenbahnen, Busse, Taxen) Atemschutzmasken (FFP2-Masken oder vergleichbar) zu tragen. Kinder ab Schuleintritt und Jugendliche bis 16 Jahre haben eine Mund-Nase-Bedeckung (medizinische Gesichtsmasken (zum Beispiel OP-Masken gemäß EN 14683) oder Atemschutzmasken (gemäß Anlage der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung - SchutzmV in der jeweils aktuellen Fassung, zum Beispiel FFP2-Masken) zu tragen."

    Folglich ist das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske) ab sofort für Kinder ab Schuleintritt bis 16 Jahre ausreichend.

    Grundsätzlich gilt die Tragepflicht von medizinischen oder Atemschutzmasken nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Sie sind von der Maskenpflicht befreit? Dann zeigen Sie bitte Ihr ärztliches Attest unaufgefordert dem Fahrpersonal vor. Vielen Dank.

    Sollte der Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Fahrgästen nicht eingehalten werden können, tragen Sie Ihre Maske bitte auch an den Haltestellen.

    Die gesetzliche Grundlage für die Corona-Landesverordnung M-V finden Sie auf der Internetseite der Landesregierung M-V unter folgendem Link.

    Bleiben Sie gesund! Ihre VLP