Sehr geehrte Fahrgäste,
die aktuelle Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M-V) schreibt vor, dass in allen Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs (Straßenbahnen, Busse, Taxen) alle Fahrgäste eine FFP2–Maske (auch KN95 / N95) tragen müssen. Dies gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.
Bitte tragen Sie in den Fahrzeugen der VLP ausschließlich Masken der Standards FFP2 oder KN95/N95. Diese bieten eine höhere Schutzwirkung. Sollte der Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Fahrgästen nicht eingehalten werden können, tragen Sie Ihre Maske bitte auch an den Haltestellen.
Sie sind von der Maskenpflicht befreit? Dann zeigen Sie bitte Ihr ärztliches Attest unaufgefordert dem Fahrpersonal vor. Vielen Dank.
Die gesetzliche Grundlage für die Corona-Landesverordnung M-V finden Sie auf der Internetseite der Landesregierung M-V unter folgendem Link.
Bleiben Sie gesund! Ihre VLP