Es gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen der Verkehrsbetriebe der VWM.
Download: „Ergänzende Tarifbestimmungen BahnCard und MV Ticket ab 21.05.2020“ als PDF (48 kB)
Es werden Kombi-Fahrausweise angeboten. Sie berechtigen zur Nutzung von Bussen der VLP und der Verkehrsmittel der Nahverkehr Schwerin GmbH.
VLP und Nahverkehr Schwerin geben gesonderte Kombi-Fahrausweise für Schwerin, Pinnow, Raben Steinfeld, Godern und Görslow aus. Es gelten ergänzend folgende Tarifbestimmungen.
Für den Rufbus gelten ergänzende Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen:
Download: „Ergänzende Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen Rufbus“
Für das SchülerJahresTicket gelten ergänzende Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen:
Für das SchülerFreizeitTicket gelten ergänzende Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen:
Für das Deutschlandticket gelten folgende Tarifbestimmungen:
Download: „Tarifbestimmungen Deutschlandticket“ als PDF (582kB)
Download: „Ergänzende Tarifbestimmungen LUP-Schueler-Deutschlandticket“ als PDF (55,1 kB)
Für die EhrenamtsKarte MV gelten ergänzende Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen:
Sie haben als Busreisende Fahrgastrechte. Diese ergeben sich aus der EU-Verordnung Nr. 181/2011, z.B.:
- Ihre Rechte bei Annullierung und bei Verspätung der Abfahrt
- Rechte von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität
- Mindestanforderungen an Reiseinformationen
- Ihre Rechte bei Personenschäden sowie bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck im Falle eines Unfalls
- Beschwerdeverfahren
Download VLP-Merkblatt: „Ihre Fahrgastrechte im Buslinienverkehr“ als PDF (48 kB)
Das Eisenbahnbundesamt (EBA) ist für die Durchsetzung der Fahrgastrechte im Busverkehr zuständig. Ihre Rechte und alle wichtigen Informationen finden Sie auch auf der Homepage des EBA.