Schüler & Azubis im Landkreis Ludwigslust-Parchim

Sehr geehrte Eltern,

grundsätzlich sind Sie als Erziehungsberechtigte oder volljährige Schüler*innen für den Schulweg selbst verantwortlich. Alle Informationen darüber, wie die kostenfreie Schülerbeförderung im Landkreis Ludwigslust-Parchim (LUP) geregelt ist, organisiert wird und wie Ihr Kind daran teilnehmen kann, finden Sie zusammengefasst im Elternflyer. Wie ihr Kind zum SUPER-BUSKIND wird, erfahren Sie weiter unten auf dieser Seite.

Das Wichtigste auf einen Blick:

Schülerbeförderung mit Schülerausweis

Wer kann an der kostenfreien Schülerbeförderung mit dem Schülerausweis teilnehmen?

Alle Schüler mit Wohnsitz im Landkreis LUP, die eine allgemeinbildende Schule im Landkreis LUP besuchen, können mit dem von der Schule ausgestellten Schülerausweis an der kostenfreien Schülerbeförderung teilnehmen. Kann eine Schule keinen Schülerausweis ausstellen, steht hier ein Schülerausweis der VLP zum Download bereit, welcher von der Schule abzustempeln ist. Bei Änderungen (z. B. Namensänderung, Wohnort- oder Schulwechsel) muss ein neuer Schülerausweis ausgestellt werden.

BITTE BEACHTEN SIE: Schüler, die eine allgemeinbildende Schule außerhalb des Landkreises LUP (z. B. in Schwerin) oder eine Berufliche Schule besuchen, erhalten ein SchülerJahresTicket von der VLP. Wie das funktioniert, lesen Sie bitte weiter unten auf dieser Seite. Schüler aus dem Amt Neuhaus erhalten wie gewohnt das SchülerJahresTicket von der VLP oder das HVV-Ticket.

Wo und wie lange ist der Schülerausweis gültig?

Der Schülerausweis berechtigt zu beliebig vielen Fahrten zwischen Wohnort und Schulstandort mit den Linienverkehren der VLP. Er ist nicht für Fahrten in den Sommerferien von Mecklenburg-Vorpommern gültig. Der Schülerausweis muss innerhalb der ersten drei Wochen eines neuen Schuljahres von der Schule verlängert werden.

Tipp: In den Sommerferien können Schüler*innen den ÖPNV kostengünstig nutzen. Wenn sie deutschlandweit unterwegs sein wollen, dann bietet sich das LUP-Schüler-Deutschlandticket im monatlich kündbaren Abonnement an.

LUP-Schüler-Deutschlandticket

LUP-Schüler*innen zahlen nur 28€ pro Monat für ihr Deutschlandticket. Dafür werden von den vorab gezahlten 58€ monatlich 30€ wieder erstattet.

Anspruchsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Landkreis Ludwigslust-Parchim ab Beginn der Schulpflicht bis zur Jahrgangsstufe 12 der allgemeinbildenden Schulen sowie der Jahrgangsstufe 13 des Fachgymnasiums, des Berufsgrundbildungs- und des Berufsvorbereitungsjahres und der ersten Klassenstufe der Berufsfachschule, die nicht die Mittlere Reife oder einen gleichwertigen Abschluss voraussetzt. Der Anspruch besteht für Kalendermonate, in denen diese Voraussetzungen an wenigstens einem Kalendertag erfüllt sind. Eine Erstattung kann nur beansprucht werden, wenn das Deutschlandticket in der HandyTicket Deutschland App, Region „Ludwigslust-Parchim (VLP)“ im Abonnement erworben wurde.

So bekommen Eltern die monatliche Erstattung:

  1. HandyTicket Deutschland App aus dem App-Store auf das Smartphone herunterladen

 

  1. registrieren oder anmelden
  2. Region Ludwigslust-Parchim (VLP) auswählen
  3. Deutschlandticket im Abo für Schüler*in als Ticketinhaber*in abschließen und selbst verwalten
  4. Schüler*in lädt sich ebenfalls die HandyTicket Deutschland App aufs Smartphone herunter und meldet sich mit Zugang der Eltern an
  5. Schüler*in hat Deutschlandticket immer dabei und scannt es am Fahrerarbeitsplatz ein
  6. Eltern reichen Erstattungsantrag zum LUP-Schüler-Deutschlandticket über das Kontaktformular ein
    • bitte bereithalten:
      • Foto des gültigen Schülerausweises der Schule (Vorder- & Rückseite)
      • Screenshot des D-Tickets inklusive der Vertragsnummer
      • Bankverbindung der Eltern (IBAN, BIC, Kreditinstitut, Kontoinhaber)

Nach Erhalt aller Angaben erfolgt die monatliche Erstattung auf das angegebene Girokonto automatisch, solange das D-Ticket gültig ist. Entfallen die Anspruchsvoraussetzungen, ist dieses der VLP gegenüber unverzüglich mitzuteilen. Gegebenenfalls sind ungerechtfertigt in Anspruch genommene Unterstützungen zurückzuzahlen.

Änderungen (zum Beispiel Name, Wohnort, Schulstandort, Bankverbindung oder Vertragsnummer) senden Sie bitte umgehend schriftlich per Mail an kundenservice@vl-p.de oder per Post an Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH, Kundenservice, Bahnhofstr. 125, 19230 Hagenow.

Kündigungen des LUP-Schüler-Deutschlandtickets zum Monatsende erfolgen bis zum 10. des Monats durch die Vertragsinhaber selbst in der HandyTicket Deutschland App. Danach kann der Vertrag schriftlich bei der VLP gekündigt werden.

Die Ergänzenden Tarifbestimmungen für das LUP-Schüler-Deutschlandticket finden Sie hier auf unserer Internetseite.

Hier geht’s zum Kontaktformular (Erstattungsantrag)

 

Schülerbeförderung mit SchülerJahresTicket der VLP

Wie bekommt mein Kind ein SchülerJahresTicket?

Schüler, die eine allgemeinbildende Schule außerhalb des Landkreises LUP (z. B. in Schwerin) oder eine Berufliche Schule besuchen, erhalten ein SchülerJahresTicket von der VLP. Dazu stellen Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Schülerzeitkarte mit aktuellem Passbild zu jedem neuen Schuljahr an den Landkreis LUP – der Rest passiert automatisch. Der Landkreis LUP prüft den Anspruch und bestellt das SchülerJahresTicket bei der VLP. Diese druckt das SchülerJahresTicket und schickt es nach Hause. Änderungen für das SchülerJahresTicket sind neu beim Landkreis zu beantragen. Die VLP erhält die Änderungen automatisch und schickt ggf. ein neues SchülerJahresTicket nach Hause.

SchülerJahresTicket im Abonnement für Selbstzahler

Sollte der Landkreis LUP kein SchülerJahresTicket für Ihr Kind bezahlen, können Sie ein SchülerJahresTicket im Abonnement direkt bei uns erwerben. Das SchülerJahresTicket ist das gesamte Jahr zwischen Wohn- und Schulstandort gültig (außer in den Sommerferien von Mecklenburg-Vorpommern). Es kostet 20,41 € pro Monat (244,92 € pro Jahr). Beantragen Sie das SchülerJahresTicket ganz bequem formlos per E-Mail an kundenservice@vl-p.de mit den folgenden Angaben: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Schule und Klasse des Kindes sowie die gewünschte Fahrstrecke zwischen Wohnort und Schulort. Bitte hängen Sie an die E-Mail ein aktuelles Foto des Kindes sowie einen Nachweis der Schule (z.B. Schülerausweis) mit an. Nach Erhalt aller Angaben senden wir Ihnen ein Anschreiben mit allen Informationen.

Die Ergänzenden Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen zum SchülerJahresTicket der VLP finden Sie hier.

Tipp:

   SchülerJahresTicket (~245 € p.a.)

+ SchülerFreizeitTicket (120 € p.a.)

= Mobilität fürs Kind mit der VLP im gesamten Landkreis LUP (für nur 365 € p. a.)

So geht’s: Zusätzlich zum SchülerJahresTicket können Sie für nur 10,00 € pro Monat (120,00 € pro Jahr) das SchülerFreizeitTicket der VLP im Abonnement erwerben. Damit sind Schüler*innen an Schultagen ab 14 Uhr sowie Samstag, Sonntag und in den Ferien von Mecklenburg-Vorpommern ganztägig auf allen Linien der VLP im Landkreis LUP mobil.

Wie lange ist das SchülerJahresTicket gültig?

Das SchülerJahresTicket ist das gesamte Jahr auf der angegebenen Fahrstrecke gültig – außer in den Sommerferien von M-V. Auch die Rufbusse der VLP können mit dem SchülerJahresTicket auf der angegebenen Fahrstrecke im genannten Zeitraum genutzt werden.

Tipp: In den Sommerferien können Schüler*innen den ÖPNV kostengünstig nutzen. Wenn sie deutschlandweit unterwegs sein wollen, dann bietet sich das LUP-Schüler-Deutschlandticket im monatlich kündbaren Abonnement an.

Wie bekomme ich Ersatz, wenn das SchülerJahresTicket verloren gegangen oder beschädigt ist?

Kurzfristig sind befristete rote Ersatzausweise für die Schüler*innen im Sekretariat der Schulen erhältlich. Eine Ersatzkarte kann ganz einfach für 5 € im VLP Online Shop bestellt werden. Alternativ können Sie auch einen Antrag auf Ersatz einer Schülerzeitkarte ausgefüllt und unterschrieben an die VLP senden und die 5 € an die im Antrag angegebene Bankverbindung überweisen. Die VLP schickt das neue SchülerJahresTicket dann nach Hause.

Gut zu wissen

Worin liegt der Unterschied zwischen Linienverkehr und freigestelltem Schülerverkehr?
Die VLP führt Linienverkehr mit Omnibussen nach §42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durch. Hierbei sind Stehplätze zulässig und eine Anschnallpflicht für Fahrgäste besteht nicht. Freigestellter Schülerverkehr gemäß Freistellungs-Verordnung ist die Beförderung von Schülern mit Kraftfahrzeugen zur Schule und zurück unter Ausschluss von anderen Fahrgästen. Hierbei sind Sitzplätze und eine Anschnallpflicht für alle Schüler*innen vorgeschrieben.

Folglich sind Stehplätze im Bus zulässig und werden häufig nur auf kurzen Strecken im Nachbarortsbereich (i. d. R. <15 Min.) in Anspruch genommen. Manchmal werden Busse von Fahrgästen und/oder Eltern als überfüllt empfunden. Neben den regelmäßig stattfindenden Fahrgastzählungen, werden solche Hinweise zu scheinbar überfüllten Bussen stets von uns geprüft und bei Bedarf größere oder zusätzliche Fahrzeuge eingesetzt. Des Weiteren haben der Landkreis LUP (als Aufgabenträger für die Schülerbeförderung) und wir uns freiwillig dazu verpflichtet, die zulässige Gesamtkapazität (Sitz- + Stehplätze) der Busse dauerhaft auf max. 85% zu beschränken.

An wen kann ich mich wenden, wenn mein Kind etwas im Bus verloren hat?
Nutzen Sie gerne jederzeit unser Kontaktformular für Fundsachen oder rufen unsere VLP-Hotline an unter 03883 61 61 61. Bitte beschreiben Sie das Verlorengegangene so detailliert wie möglich. Umso größer ist die Chance, etwas wieder zu finden.
Ich habe Anregungen und/oder Beschwerden. An wen kann ich mich wenden?
Melden Sie sich gerne zeitnah bei uns und nutzen das Kontaktformular für Ihr Anliegen. Bitte machen Sie dabei Angaben zu Tag und Uhrzeit, Linien, Haltestellen, ggf. Kennzeichen sowie Schilderungen zum Sachverhalt. Je genauer und schneller die Angaben vorliegen, desto leichter kann ein Sachverhalt aufgeklärt werden.

Liebe SUPER-BUSKINDER,

alles, was im und um den Bus wichtig ist, lernt ihr in der Busschule. Ihr hattet noch keine? Kein Problem. Eure Schule kann dieses kostenfreie Training im und am Bus gerne bei uns buchen.

Als SUPER-BUSKINDER könnt ihr aber auch ohne Busschule schon einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass keinem etwas passiert. In einem Flyer haben wir alles für euch zusammen gefasst, was beim Fahren mit dem Bus wichtig zu beachten ist. Zum Herunterladen des Flyers klickt einfach auf das Bild links neben dem Text. Ihr lernt darin z. B. wo das Fahrpersonal euch nicht sehen kann und wie ihr euch im Bus richtig verhaltet. Eure Eltern gehen die Punkte bestimmt gerne mit euch durch. Auf eurem persönlichen Stundenplan (Rückseite) könnt ihr euch dann noch eure eigenen Busfahrtzeiten vermerken. Dann seid ihr super vorbereitet für eure Fahrt mit der VLP.

SchülerFreizeitTicket

Du bist Schüler und möchtest in deiner Freizeit deine Freunde besuchen? Du musst zu deinem Hobby woanders hinfahren, wo dein Schülerausweis oder deine Schülerzeitkarte nicht gültig sind? Dann haben wir das SchülerFreizeitTicket für dich. Mit dem SchülerFreizeitTicket kannst du für 10 € pro Monat (oder 120 € p.a.) ab 14 Uhr das gesamte Liniennetz der VLP nutzen. Auch die Rufbusse sind inklusive. Alle Informationen zum SchülerFreizeitTicket findest du hier.

D-Ticket für Azubis aus M-V

Mit dem D-Ticket für Azubis aus Mecklenburg-Vorpommern kannst Du für monatlich 38 € ganz Deutschland entdecken – im Job und in der Freizeit. Nutze alle Nahverkehrszüge (2. Klasse), Straßenbahnen, Stadt- und Regionalbusse sowie für weitere ausgewählte Verkehrsmittel. Azubis, Berufsschüler, Freiwilligendienstleistende und Beamtenanwärter können das subventionierte D-Ticket bis spätestens zum 25. des Monats für den Folgemonat beantragen.

Bitte beachte: Erstanträge müssen bis zum 25. des Monats durch den VVW oder uns geprüft und freigegeben sein, damit die Gültigkeit des D-Tickets ab dem 1. des Folgemonats beginnen kann. Reiche deinen Antrag daher bitte rechtzeitig ein. Vielen Dank.

Das D-Ticket für Azubis aus MV wird ausschließlich digital über die VVW-App ausgegeben! Dazu ist ein Kunden-Account in der VVW-App anzulegen.

Wichtig: Die E-Mail-Adresse im Kunden-Account der VVW-App muss bei der Registrierung mit der E-Mail-Adresse von der Beantragung über das ABO-Kundenportal übereinstimmen. Andernfalls kann das D-Ticket technisch nicht ausgestellt werden.

Weitere Informationen zum D-Ticket für Azubis aus M-V findest du auf der Internetseite der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern.

Stammkarte

Schüler und Azubis haben die Möglichkeit, eine sogenannte Stammkarte zu beantragen. Diese berechtigt zum Erwerb von ermäßigten Wochen- und Monatskarten für eine festgelegte Fahrstrecke. Den Antrag dazu einfach hier herunterladen und mit Passfoto sowie frankiertem Rückumschlag senden an: VLP, Kundenservice, Bahnhofstr. 125, 19230 Hagenow. Wir erstellen dann die Stammkarte und schicken sie nach Hause.

Wir beantworten gerne Ihre Fragen. So erreichen Sie uns:

Fachdienst Regionalmanagement und Kreisentwicklung / SB Schülerbeförderung

schuelerbefoerderung@kreis-lup.de

03871 722 – 6020 / 6021 / 6022

www.kreis-lup.de

Kundenservice

www.vlp-lup.de/kontakt

kundenservice@vl-p.de

VLP-Hotline

03883 61 61 61

VLP Online Shop

www.vlp-lup.shop