22.03.2022, 11:53 Uhr
Liebe Fahrgäste,
Sie können ab sofort ohne Geimpft-, Genesenen- oder Testnachweis die Fahrzeuge der VLP nutzen. Mit Änderung des Infektionsschutzgesetzes §28b vom 18.03.2022 entfällt der 3G-Nachweis.
Die Tragepflicht einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) während der Beförderung bleibt weiterhin bestehen.
Ausnahmen gelten für:
- Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- Personen, die ärztlich bescheinigt auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Atemschutzmaske oder medizinische Gesichtsmaske tragen können, und
- gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen.