Schülerbeförderung mit Schülerzeitkarte der VLP
Wie bekommt mein Kind eine Schülerzeitkarte? |
Schüler, die eine allgemeinbildende Schule außerhalb des Landkreises LUP (z. B. in Schwerin) oder eine Berufliche Schule besuchen, erhalten eine Schülerzeitkarte von der VLP. Dazu stellen Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Schülerzeitkarte mit aktuellem Passbild zu jedem neuen Schuljahr an den Landkreis LUP – der Rest passiert automatisch. Der Landkreis LUP prüft den Anspruch und bestellt die Schülerzeitkarte bei der VLP. Diese druckt die Schülerzeitkarte und schickt sie nach Hause. Änderungen der Schülerzeitkarte sind neu beim Landkreis zu beantragen. Die VLP erhält die Änderungen automatisch und schickt ggf. eine neue Schülerzeitkarte nach Hause. SchülerJahresTicket im Abonnement Sollte der Landkreis LUP keine Schülerzeitkarte für Ihr Kind bezahlen, können Sie ein SchülerJahresTicket im Abonnement direkt bei uns erwerben. Das SchülerJahresTicket ist das gesamte Jahr zwischen Wohn- und Schulstandort gültig (außer in den Sommerferien von Mecklenburg-Vorpommern). Es kostet 20,41 € pro Monat (244,92 € pro Jahr). Beantragen Sie das SchülerJahresTicket ganz bequem formlos per E-Mail an kundenservice@vl-p.de mit den folgenden Angaben: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Schule und Klasse des Kindes sowie die gewünschte Fahrstrecke zwischen Wohnort und Schulort. Bitte hängen Sie an die E-Mail ein aktuelles Foto des Kindes sowie einen Nachweis der Schule (z.B. Schülerausweis) mit an. Nach Erhalt aller Angaben senden wir Ihnen ein Anschreiben mit allen Informationen. Die Ergänzenden Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen zum SchülerJahresTicket der VLP finden Sie hier. Tipp: SchülerJahresTicket (~245 € p.a.) + SchülerFreizeitTicket (120 € p.a.) = Mobilität fürs Kind mit der VLP im gesamten Landkreis LUP (für nur 365 € p. a.) So geht’s: Zusätzlich zum SchülerJahresTicket können Sie für nur 10,00 € pro Monat (120,00 € pro Jahr) das SchülerFreizeitTicket der VLP im Abonnement erwerben. Damit sind Schüler*innen an Schultagen ab 14 Uhr sowie Samstag, Sonntag und in den Ferien von Mecklenburg-Vorpommern ganztägig auf allen Linien der VLP im Landkreis LUP mobil. |
Wie lange ist die Schülerzeitkarte gültig? |
Die Schülerzeitkarte ist das gesamte Jahr auf der angegebenen Fahrstrecke gültig – außer in den Sommerferien von M-V. Auch die Rufbusse der VLP können mit der Schülerzeitkarte (zzgl. Serviceentgelt i. H. v. 1 € pro Fahrt und Fahrgast) auf der angegebenen Fahrstrecke im genannten Zeitraum genutzt werden. Tipp: Für die Sommerferien in Mecklenburg-Vorpommern kann das SchülerFerienTicket MV erworben und damit durch unser schönes Bundesland mit den öffentlichen Nahverkehrsmitteln gereist werden. |
Wie bekomme ich Ersatz, wenn die Schülerzeitkarte verloren gegangen oder beschädigt ist? |
Kurzfristig sind befristete rote Ersatzausweise für die Schüler*innen im Sekretariat der Schulen erhältlich. Eine Ersatzkarte kann ganz einfach für 5 € im VLP Online Shop bestellt werden. Alternativ können Sie auch einen Antrag auf Ersatz einer Schülerzeitkarte ausgefüllt und unterschrieben an die VLP senden und die 5 € an die im Antrag angegebene Bankverbindung überweisen. Die VLP schickt die neue Schülerzeitkarte dann nach Hause. |
LUP-Schüler-Deutschlandticket
LUP-Schüler*innen zahlen nur 19€ pro Monat für ihr Deutschlandticket. Dafür werden von den vorab gezahlten 49€ monatlich 30€ wieder erstattet.
Anspruchsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Landkreis Ludwigslust-Parchim ab Beginn der Schulpflicht bis zur Jahrgangsstufe 12 der allgemeinbildenden Schulen sowie der Jahrgangsstufe 13 des Fachgymnasiums, des Berufsgrundbildungs- und des Berufsvorbereitungsjahres und der ersten Klassenstufe der Berufsfachschule, die nicht die Mittlere Reife oder einen gleichwertigen Abschluss voraussetzt. Der Anspruch besteht für Kalendermonate, in denen diese Voraussetzungen an wenigstens einem Kalendertag erfüllt sind. Eine Erstattung kann nur beansprucht werden, wenn das Deutschlandticket in der HandyTicket Deutschland App, Region „Ludwigslust-Parchim (VLP)“ im Abonnement erworben wurde.
So bekommen Eltern die monatliche Erstattung:
- HandyTicket Deutschland App aus dem App-Store auf das Smartphone herunterladen
- registrieren oder anmelden
- Region Ludwigslust-Parchim (VLP) auswählen
- Deutschlandticket im Abo für Schüler*in als Ticketinhaber*in abschließen und selbst verwalten
- Schüler*in lädt sich ebenfalls die HandyTicket Deutschland App aufs Smartphone herunter und meldet sich mit Zugang der Eltern an
- Schüler*in hat Deutschlandticket immer dabei und scannt es am Fahrerarbeitsplatz ein
- Eltern reichen Erstattungsantrag zum LUP-Schüler-Deutschlandticket über das Kontaktformular ein
- bitte bereithalten:
- Foto des gültigen Schülerausweises der Schule (Vorder- & Rückseite)
- Screenshot des D-Tickets inklusive der Vertragsnummer
- Bankverbindung der Eltern (IBAN, BIC, Kreditinstitut, Kontoinhaber)
- bitte bereithalten:
Nach Erhalt aller Angaben erfolgt die monatliche Erstattung auf das angegebene Girokonto automatisch, solange das D-Ticket gültig ist. Ändern sich Name, Wohnort und Schulstandort, ist unverzüglich ein neuer Antrag zu stellen. Entfallen die Anspruchsvoraussetzungen, ist dieses der VLP gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Gegebenenfalls sind ungerechtfertigt in Anspruch genommene Unterstützungen zurückzuzahlen.
Die 20240404_Ergaenzende_Tarifbestimmungen_Schueler-Deutschlandticket_LUP_VLP finden Sie hier.